Grundsätze über die Organisation der Kleinlöschmeistergruppe der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gehrden



§ 1

Organisation


( 1 ) Die Kleinlöschmeistergruppe ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt

      Gehrden und untersteht der fachlichen Aufsicht der oder des Ortsbrandmeisterin /

      Ortsbrandmeister , der sich dazu eines ausgebildeten Jugendgruppenleiters bedient.

( 2 ) Die Kleinlöschmeistergruppe ist eine Abteilung der Ortsfeuerwehr

§ 2

Aufgaben und Ziele


( 1 ) Aufgaben und Ziele der Kleinlöschmeistergruppe sind:

      Einführung der Mitglieder in die dem Gemeinwohl und dem Dienst am Nächsten

      gewidmete Aufgabe der Jugendabteilung und die Vorbereitung auf die Aufgaben

      eines aktiven Mitglieds der Jugendabteilung.

      Erziehung der Mitglieder zur Nächstenliebe

     Spielerische Vorbereitung für den Jugendabteilungsdienst

      Pflege und Förderung des Gemeinschaftslebens unter den Mitgliedern

     Durchführung der Jugendarbeit in jugendpflegerischer , kultureller und

      sportlicher Hinsicht

( 2 ) Bei der spielerischen Ausbildung an den Fahrzeugen und Geräten ist die

      körperliche Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitgliedes zu berücksichtigen.

      Auf die Einhaltung der UVV ist besonders zu achten.

( 3 ) Die Kleinlöschmeistergruppe gestaltet ihre jugendpflegerische Arbeit nach den

      Richtlinien für die öffentliche Anerkennung von Trägern der Jugendarbeit – RdERl.

      Des MK vom 01.02.1989 ( Nds. MB.1 S. 188 ) in der jeweils gültigen Fassung , dem

      Gesetz zur Neuordnung des Kinder und Jugendhilfegesetzes und dem

      Jugendförderungsgesetzes.
 

     § 3

     Mitgliedschaft


     ( 1 ) Kinder in der Stadt im Alter von 7 bis 10 Jahren können Mitglieder der

           Kleinlöschmeistergruppe sein. Für die Aufnahme in die KLM ist die schriftliche

           Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Aufnahme

           Entscheidet die oder der Ortsbrandmeisterin / Ortsbrandmeister im

           Einvernehmen mit dem Leiter der Kleinlöschmeistergruppe.

     ( 2 ) Die Mitgliedschaft endet durch

           Austritt ( schriftlich mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten )

           Wohnsitzwechsel ( Wohnsitz ist das Stadtgebiet )

           Ausschluss ; dieses ist den erziehungsberechtigten schriftlich mitzuteilen.  Auflösung der Kleinlöschmeistergruppe

           Ablauf des Kalenderjahres in dem das 10. Lebensjahr vollendet wird. Die   Übernahme in die Jugendabteilung sollte auf einer Mitgliederversammlung  stattfinden.

     § 4

     Rechte und Pflichten


     ( 1 )  Jedes Kleinlöschmeistergruppenmitglied hat das Recht

           Bei der Gestaltung der Jugendarbeit aktiv mitzuwirken

           In eigener Sache gehört zu werden.

     ( 2 ) Jedes Mitglied übernimmt freiwillig die Verpflichtung

           An Dienststunden und Gruppenveranstaltungen regelmäßig , pünktlich

           Und aktiv teilzunehmen.

           Die im Rahmen dieser Organisationsgrundsätze gegebenen Anordnungen

           zu befolgen.

           Die Kameradschaft innerhalb der Kleinlöschmeistergruppe zu pflegen und

           zu fördern.
 
 
       § 5

     Leiter der Kleinlöschmeistergruppe


     ( 1 ) Die Kleinlöschmeistergruppe wird von einer oder einem ausgebildeten

           Jugendgruppenleiterin / Jugendgruppenleiter geführt , der vo der  oder dem

           Ortsbrandmeisterin / Ortsbrandmeister eingesetzt wird.

     ( 2 ) Die Jugendgruppenleiterin / der Jugendgruppenleiter leitet die

           Kleinlöschmeistergruppe nach Maßgabe dieser Grundsätze und ist

           Insbesondere zuständig für:

           Durchführung der dienstlichen Veranstaltungen

           Führung des Mitgliederverzeichnisses und des Dienstbuches

           Erledigung der laufenden Verwaltungsarbeiten

           Zusammenarbeit mit dem Jugendfeuerwehrausschuss

           Zusammenarbeit mit der /dem Ortsbrandmeisterin/Ortsbrandmeister

           Und dem Ortskommando

    
     § 6

     Sprecherin oder Sprecher der Kleinlöschmeistergruppe


     Die Angehörigen der Kleinlöschmeistergruppe der Ortsfeuerwehr wählen jeweils

     Für die Dauer von eines Jahres aus ihrer Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher.

     Aufgabe dieses gewählten Mitgliedes ist es , die Belange der Mitglieder der Klein-

     Löschmeistergruppe gegenüber der Jugendgruppenleiterin dem Jugendgruppenleiter

     zu vertreten.
 

     § 7

     Kleiderordnung der Kleinlöschmeistergruppe


     Die Dienstkleidung der Kleinlöschmeistergruppe besteht aus:

     Latzhose ( laut Dienstvorschrift der DJF )

     Blouson der DJF ohne Hoheitsabzeichen der DJF

     Festes Schuhwerk

     Handschuhe

     Cap

     Sicherheitshelm